Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von Gathermatter und Trara unter gathermatter.org und trara.app (zusammen der „Dienst“). Gathermatter und Trara sind zwei Namen desselben Dienstes. Anbieterin und Ihre Vertragspartnerin ist die GatherMatter e.U., Meierhof 222, 8112 Gratwein-Straßengel, Österreich, Firmenbuch FN 674070 f, E-Mail hi@trara.app („wir“).
Ein Raum ist der Bereich, unter dem eine Organisation, ein Verein oder ein Artist den Dienst nutzt, mit eigenem Namen, eigenen Mitgliedern, Events und Daten. Wer einen Raum anlegt, ist seine Inhaberin oder sein Inhaber. Wer einen Raum für eine Organisation anlegt, erklärt, sie vertreten zu dürfen; Vertragspartnerin für den Raum ist dann die Organisation.
Mit dem Anlegen eines Kontos, eines Raums oder mit einer Bestellung stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Die deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische ist eine unverbindliche Übersetzung.
- Gäste kaufen Tickets oder melden sich für Events an.
- Veranstalter:innen sind Räume, die Events veröffentlichen und Tickets verkaufen.
- Artists sind Räume mit einem Profil, die für Gigs gebucht werden.
- Mitglieder arbeiten in einem Raum mit; welchen Zugang und welche Funktion sie haben, legt der Raum fest.
- Crew hilft bei einem Event mit, etwa am Einlass; dafür ist kein Konto nötig.
2. Konto
2.1 Anmeldung
Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, über einen sechsstelligen Code, den wir Ihnen per E-Mail schicken, oder mit Google oder Apple. Ein Passwort gibt es nicht. Machen Sie richtige Angaben und halten Sie sie aktuell. Ein Konto gehört einer Person.
2.2 Sicherheit
Halten Sie den Zugang zu Ihrem E-Mail-Konto und Ihre Anmeldedaten geheim. Bemerken Sie einen fremden Zugriff, schreiben Sie uns sofort an hi@trara.app.
2.3 Mindestalter
Ein Konto können Sie ab 14 Jahren anlegen; bei der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Minderjährige schließen Verträge nur in dem Rahmen, den das Gesetz ihnen erlaubt: Was über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgeht, braucht unter 18 Jahren die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (§ 170 ABGB). Einen Raum, der Tickets verkauft oder ein kostenpflichtiges Abonnement bucht, führen nur Volljährige oder Organisationen.
3. Leistungen
Der Dienst hilft Ihnen, Events zu planen und zu verkaufen und mit Crew, Gästen und Artists zusammenzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere:
- Events mit Programm, Line-up und Bühnen anlegen, veröffentlichen und ändern
- Tickets verkaufen, mit Ticketarten, Preisphasen, Rabatt- und Zugangscodes und Gutscheinen, auf der Eventseite und in eingebetteten Ticketshops
- Bestellungen, Erstattungen, Auszahlungen und eine Finanzübersicht über Stripe
- Einlass mit dem Scanner im Browser, auch offline, mit Gästeliste und Barverkauf an der Kasse
- Crew mit Diensten und Schichten, Aufgaben und einem Kalender, den Sie abonnieren können
- Artists buchen, mit Anfragen, Gage und Gutschrift
- Nachrichten zwischen Konten, Nachrichten zur Bestellung zwischen Gästen und Veranstalter:innen und Updates an die Gäste eines Events
- Öffentliche Profile, Dateien und Alben mit Freigabe-Links
- Tickets weitergeben und weiterverkaufen, Tickets in Apple Wallet und Google Wallet
- Übersetzungen Ihrer Texte mit KI im Rahmen eines Monatskontingents
3.1 Pakete
Welche Funktionen zu Free, Pro und Enterprise gehören, steht auf der Preisseite unter Preise. Free kostet nichts im Monat; Pro ist ein Abo (Punkt 7); Enterprise vereinbaren wir einzeln.
3.2 Änderungen
Wir entwickeln den Dienst weiter. Funktionen können wir ändern oder einstellen, wenn der Kern des Dienstes erhalten bleibt und die Änderung für Sie zumutbar ist. Fällt eine Funktion weg, für die Sie mit Pro bezahlen, kündigen wir das mindestens 15 Tage vorher an; Sie können Pro dann bis zum Wegfall kündigen.
3.3 Kasse und RKSV
Barverkäufe an der Kasse zeichnet der Dienst auf, ersetzt aber keine Registrierkasse nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Ob und wie Sie eine Registrierkasse brauchen, klären Sie selbst.
4. Gebühren
4.1 Free
Für jede Bestellung berechnen wir 3 % des Bestellwerts (Tickets nach Rabatten) plus 0,33 € je bezahltem Ticket. Darin sind die Zahlungsgebühr und die Kosten der Auszahlung von Stripe enthalten, für jede Karte und Zahlungsart. Kostenlose Tickets kosten nichts. Es gibt keinen Monatspreis. Bleibt uns von den Gebühren eines Kalendermonats nach den Kosten von Stripe zu wenig, um die festen Kontokosten von Stripe in diesem Monat zu decken (2,00 € für einen Monat mit einer Auszahlung und 0,10 € je Auszahlung, jeweils mit dem Kostenanteil nach Punkt 4.2), ziehen wir den fehlenden Teil, höchstens diese Kosten, von der Auszahlung ab; die Auszahlungsabrechnung zeigt ihn als „Stripe-Kontokosten“. Ab wann diese Gebühren für Ihren Raum gelten, regelt Punkt 4.8.
4.2 Pro
Pro kostet 69,00 € im Monat oder 490,00 € je Abojahr (Punkt 7). Bis zu einem Ticketumsatz von 50.000,00 € je Kalenderjahr berechnen wir keine Plattformgebühr; darüber berechnen wir 1 % des Bestellwerts (Tickets nach Rabatten). Mit einem jährlich bezahlten Abo steht Ihnen dieser Betrag für jedes Kalenderjahr zu, in das der bezahlte Zeitraum fällt. Mit einem monatlich bezahlten Abo erwerben Sie je bezahltem Monat ein Zwölftel davon. In einer Testphase gibt es keinen Freibetrag. Erstattete Tickets zählen nicht mit, und ein Wechsel des Pakets setzt den Betrag nicht zurück. Haben Sie Pro über das Dankeschön-Angebot bis 31. Jänner 2027 erhalten, gilt der Betrag wie im Angebot zugesagt je Abojahr ab dem Tag, an dem Ihr Raum Pro bekommen hat. Weitere Entgelte: Punkt 4.5.
Die Kosten von Stripe tragen Sie selbst, genau in der Höhe, die Stripe uns berechnet: die Zahlungsgebühr jeder Zahlung zum Satz der tatsächlich verwendeten Karte oder Zahlungsart, auch für Premium- und Firmenkarten, Karten von außerhalb des EWR, EPS und Tap to Pay, ohne Obergrenze, und die Kosten jeder Auszahlung: 0,25 % des ausgezahlten Betrags, 0,10 € je Auszahlung und 2,00 € für jeden Kalendermonat mit einer Auszahlung. Dazu kommt ein Kostenanteil von 20 %: Wir zahlen auf die Gebühren von Stripe Umsatzsteuer im Reverse Charge und können sie als Kleinunternehmerin nicht abziehen. Das ist keine Umsatzsteuer, die wir Ihnen in Rechnung stellen.
Bei jeder Zahlung behalten wir mit der Plattformgebühr einen Schätzwert der Zahlungsgebühr nach dem Standardpreis von Stripe ein: für Karte, Apple Pay und Google Pay 1,5 % plus 0,25 €, für Karte vor Ort (Tap to Pay) 1,4 % plus 0,20 €, für EPS 1,6 % plus 0,25 €, jeweils mit Kostenanteil. Bei der Auszahlung eines Events gleichen wir die Differenz zur tatsächlichen Zahlungsgebühr in beide Richtungen aus und ziehen die Auszahlungskosten ab; beides steht als eigene Zeile in der Auszahlungsabrechnung, die Auszahlungskosten als „Stripe-Auszahlungskosten“. Zahlt Stripe Ihre Einnahmen noch nach seinem eigenen Zeitplan aus, gleichen wir mit der nächsten Auszahlung durch uns aus oder fordern den Betrag gesondert an.
4.3 Enterprise
Für Enterprise und für Räume, auch bei Free oder Pro, mit denen wir schriftlich andere Gebühren oder Preise vereinbart haben, gelten Preis und Gebühren nach dieser Vereinbarung, solange sie gilt, auch nach dem Stichtag (Punkt 4.8). Sie geht diesen Bedingungen vor, soweit sie von ihnen abweicht. Fehlt in einer Enterprise-Vereinbarung eine Gebühr, gilt die von Pro.
4.4 Wer Gebühren zahlt
Die Gebühren ziehen wir von Ihren Einnahmen ab, bevor wir sie auszahlen.
Je Event können Sie unsere Plattformgebühr an Ihre Gäste weitergeben. Dann zahlen die Gäste sie zusätzlich zum Ticketpreis, für jede Zahlungsart in derselben Höhe, und schon der erste Preis auf der Eventseite und im Checkout zeigt den Gesamtpreis mit der Gebühr. Die Zahlungsgebühr nach Punkt 4.2 tragen immer Sie. Gibt es schon bezahlte Bestellungen, gilt die Änderung nur für neue.
4.5 Weitere Entgelte
- Kostenlose Tickets und Barverkäufe an der Kasse: keine Gebühr.
- Gutscheine (Pro): 5 % des Gutscheinwerts, mindestens 0,75 € je Gutschein.
- Frühe Auszahlung (Pro): 1,5 % des früh ausgezahlten Betrags (Punkt 5.3).
- Originaldateien über dem Pro-Kontingent: 0,10 € je GB und Monat, nach GB-Stunden anteilig, monatlich abgerechnet, auch beim Jahresabo und in der Testphase (Punkt 7.2).
- Weiterverkauf eines Tickets: Die verkaufende Person erhält 90 % des Weiterverkaufspreises (Punkt 9.3).
- Absage eines Events: ein Stornoentgelt nach Punkt 6.3.
4.6 Umsatzsteuer
Alle Gebühren und Preise verstehen sich netto. Solange wir Kleinunternehmerin nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind, verrechnen wir keine Umsatzsteuer. Überschreitet unser Umsatz die gesetzliche Grenze, kommen 20 % Umsatzsteuer hinzu, und der Kostenanteil nach Punkt 4.2 entfällt. Das kündigen wir mindestens 15 Tage vorher per E-Mail an; verlangt das Gesetz eine frühere Wirkung, gilt sie. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verstehen sich Preise und Gebühren, sobald Umsatzsteuer anfällt, einschließlich Umsatzsteuer.
4.7 Änderungen
Gebühren und Preise ändern wir nur mit einer Ankündigung per E-Mail mindestens 15 Tage vorher (Art. 3 der Verordnung (EU) 2019/1150). Eine Änderung gilt für Bestellungen ab ihrem Wirksamwerden, nie für schon verkaufte Tickets oder für Auszahlungen, die bereits fällig sind. Für die Gebühren dieser Fassung gegenüber Unternehmern gilt Punkt 4.8.
Für ein laufendes Pro-Abo gilt ein neuer Preis erst ab einer Verlängerung, vor der wir ihn mindestens 15 Tage angekündigt haben. Sind Sie mit einer Änderung nicht einverstanden, können Sie Pro oder den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ändern wir den Preis eines laufenden Abos oder eine Gebühr, die sie zahlen, nur, wenn sie der Änderung ausdrücklich zustimmen (Punkt 17). Stimmen sie nicht zu, gilt der bisherige Preis bis zum Ende des laufenden Zeitraums, und das Abo endet dann.
4.8 Bis zum Stichtag
Gegenüber Unternehmern gelten die Gebühren der Punkte 4.1 und 4.2 für Bestellungen ab der von uns protokollierten technischen Freischaltung der November-Gebühren, sofort und unabhängig vom späteren Wirksamkeitsdatum der übrigen Rechtstexte, ohne die Ankündigungsfristen nach Punkt 4.7 und 17, in Räumen, für die schon die Gebühren der vorigen Fassung galten. Eine Ablehnung der neuen Rechtstexte erhält für Unternehmer nicht die bisherigen Gebühren. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten sie ab ihrer Zustimmung zu dieser Fassung, bei der Registrierung oder auf unsere Mitteilung hin (Punkt 17); bis dahin bleibt es bei den Gebühren der vorigen Fassung. Für alle anderen Räume gelten sie ab dem Zeitpunkt, an dem nach der vorigen Fassung deren Gebühren gegolten hätten: für Räume, die ab dem von uns festgehaltenen Freischaltungsdatum eröffnet wurden, von Anfang an, sonst ab 1. November 2026 nach mindestens 15 Tagen Ankündigung per E-Mail oder ab einer vorzeitigen Übernahme. Bis dahin gelten: bei Free 4 % des Bestellwerts, mindestens 0,70 € je bezahltem Ticket; bei Pro 3 % des Bestellwerts, mindestens 0,60 € je bezahltem Ticket, zu einem Preis von 49,00 € im Monat oder 390,00 € je Abojahr. Darin ist die Zahlungsgebühr enthalten.
Für Bestellungen vor dem Inkrafttreten dieser Fassung bleibt es bei den Gebühren, mit denen sie verkauft wurden, bei Free etwa 4 % plus 0,10 € je bezahltem Ticket, mindestens 0,35 €.
Mit den Gebühren wechselt die Erstattungsregel nach Punkt 6.2. Ein bestehendes Pro-Abo behält seinen Preis bis zur ersten Verlängerung nach dem für den Raum geltenden Zeitpunkt, vor der wir einen neuen Preis nach Punkt 4.7 angekündigt haben; die Gebühren des Punktes 4.2 gelten für seine Bestellungen ab dem für den Raum geltenden Zeitpunkt.
Verbinden Sie Ihren Raum ab dieser Fassung der Bedingungen erstmals mit einem Stripe-Konto, gelten die Punkte 5.2 bis 5.6 von Anfang an. Für alle anderen Räume gelten die Punkte 5.2, 5.3, 5.6 und Punkt 5.4 Absatz 1 ab dem Tag, den wir ihnen mindestens 15 Tage vorher per E-Mail mitteilen; bis dahin zahlt Stripe Ihre Einnahmen nach seinem eigenen Zeitplan aus, auch für Events, die schon im Verkauf sind. Bereits Ausgezahltes bleibt ausgezahlt; den Rest auf Ihrem Stripe-Konto zahlen wir dann nach den Punkten 5.2 und 5.3 aus. Punkt 5.5 gilt für diese Räume ebenso ab dem Tag, den wir ihnen mindestens 15 Tage vorher per E-Mail mitteilen; bis dahin tragen Sie bei einem verlorenen Dispute den bestrittenen Betrag und die Dispute-Gebühr von Stripe, sonst den Teil der Gebühr, den Stripe behält. Punkt 5.4 Absatz 2 gilt sofort.
5. Zahlung, Auszahlung
5.1 Zahlung über Stripe
Gäste bezahlen Tickets und Gutscheine über unseren Zahlungsdienstleister Stripe, mit den Zahlungsarten, die der Checkout anbietet: Karte, Apple Pay, Google Pay und EPS, in jedem Paket, sobald Ihr Stripe-Konto EPS freigeschaltet hat. Verkäufer:in ist die Veranstalterin oder der Veranstalter; Stripe führt die Zahlung in ihrem oder seinem Namen. Wir sind kein Zahlungsdienstleister und sehen keine Kartendaten.
Um Tickets zu verkaufen, verbinden Sie Ihren Raum mit einem Stripe-Konto. Dabei stimmen Sie der Vereinbarung von Stripe für verbundene Konten (Stripe Connected Account Agreement) zu, und Stripe prüft Ihre Identität.
Weder wir noch Sie als Veranstalter:in verlangen für eine Zahlungsart einen Aufschlag.
5.2 Auszahlung
Ihre Einnahmen liegen ab der Zahlung auf Ihrem Stripe-Konto, abzüglich Gebühren und Erstattungen. 72 Stunden nach dem Ende eines Events lösen wir die Auszahlung seiner Einnahmen von dort auf Ihr Bankkonto aus, so bei Free und bei Pro, wenn Sie für das Event keine frühe Auszahlung gewählt haben (Punkt 5.3). Stripe braucht dafür in der Regel ein bis zwei Werktage. Bis dahin deckt Ihr Guthaben jede Erstattung (Punkt 6.2). Den Zeitplan der Auszahlungen legen wir fest; Änderungen kündigen wir nach Punkt 17 an.
Stripe erlaubt uns, Einnahmen höchstens 90 Tage zurückzuhalten. Einnahmen, die seit 85 Tagen auf Ihrem Stripe-Konto liegen, zahlen wir deshalb schon vor dem Event aus; spätere Einnahmen folgen nach dem Event. Beträge unter 1,00 € warten bis zur nächsten Auszahlung. Beträge, die Sie uns nach den Punkten 5.5 und 6.2 schulden, bleiben auf Ihrem Stripe-Konto, bis sie ausgeglichen sind.
Barverkäufe an der Kasse laufen nicht über uns und sind nicht Teil der Auszahlung.
5.3 Frühe Auszahlung
Mit Pro wählen Sie für jedes neue Event, ob wir es nach dem Event (Punkt 5.2) oder früh auszahlen. Bei der frühen Auszahlung zahlen wir ab 30 Tagen vor dem Event bis zu 70 % seiner bisherigen Einnahmen aus, abzüglich früherer Auszahlungen, höchstens einmal pro Woche; der Rest folgt nach dem Event. Dafür berechnen wir 1,5 % des früh ausgezahlten Betrags und buchen sie von Ihrem Stripe-Guthaben ab (Punkt 5.6). Mit der Wahl stimmen Sie dieser Gebühr zu. Sie können die Wahl bis zum Ende des Events ändern.
Früh ausgezahlt wird nur, wenn ein früheres Event Ihres Raums beendet und ausgezahlt ist, kein Dispute offen ist, dessen Beträge wir noch nicht nach Punkt 5.5 zurückgeholt oder verrechnet haben, Sie in den letzten 12 Monaten keinen verloren haben und keine Auszahlung zurückgehalten wird (Punkt 5.4). Erstatten Sie nach einer frühen Auszahlung Tickets, buchen wir die Erstattung von Ihrem Stripe-Guthaben zurück; reicht es nicht, gilt Punkt 6.2 Absatz 3.
5.4 Zurückhalten
Wir halten alle Auszahlungen Ihres Raums zurück, solange eine Absage abgewickelt wird oder ein Stornoentgelt nach Punkt 6.3 offen ist, solange Ihr Raum eingefroren ist und solange Stripe Auszahlungen an Sie pausiert. Die Auszahlung eines einzelnen Events halten wir zurück, solange zu ihm ein Dispute offen ist und wir dessen Beträge noch nicht nach Punkt 5.5 zurückgeholt oder verrechnet haben.
Bei begründetem Verdacht auf Betrug oder Missbrauch, bei schweren Verstößen gegen diese Bedingungen und auf Anordnung einer Behörde können wir einen Raum einfrieren. Dann ruht der Verkauf, online, an der Kasse und von Gutscheinen; Veröffentlichungen sind gesperrt, und Auszahlungen werden angehalten. Verkaufte Tickets bleiben gültig. Den Grund nennen wir den Inhaber:innen spätestens mit dem Einfrieren per E-Mail (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150), und wir heben das Einfrieren auf, sobald der Grund wegfällt.
5.5 Disputes
Bestreitet jemand eine Zahlung bei der Bank (Dispute oder Chargeback), bitten wir Sie per E-Mail um Belege. Wir beantworten den Dispute nur mit Ihren Belegen, ergänzt um die Angaben aus der Bestellung, etwa Kauf, Event und Einlass. Solange er offen ist und wir die Beträge nach Absatz 2 noch nicht zurückgeholt oder verrechnet haben, halten wir die Auszahlung des Events zurück.
Sie tragen den bestrittenen Betrag, die Dispute-Gebühren von Stripe und die Steuer von 20 % auf diese Gebühren. Wir holen diese Beträge zurück, sobald der Dispute eröffnet ist: zuerst durch Rückbuchung der Überweisung an Ihr Stripe-Konto, dann aus Ihrem übrigen Stripe-Guthaben (Punkt 5.6), dann durch Verrechnung mit späteren Auszahlungen; den verbleibenden Rest gleichen Sie nach Punkt 6.2 Absatz 3 aus. Geht der Dispute zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie den Betrag zurück, den Stripe uns erstattet; die Gebühren, die Stripe behält, und die Steuer darauf tragen Sie. Versäumen wir eine Frist für die Antwort, tragen wir den Verlust.
5.6 Belastung
Sie ermächtigen uns, Beträge, die Sie uns nach den Punkten 5.3, 5.5 und 6.2 schulden, von Ihrem Stripe-Konto abzubuchen. Wir buchen nie mehr ab, als auf dem Stripe-Konto verfügbar ist. Offene Beträge verrechnen wir mit Ihrer nächsten Auszahlung, oder Sie gleichen sie nach Punkt 6.2 Absatz 3 aus.
6. Erstattungen, Absagen
6.1 Erstattungswünsche
Gäste können in ihrer Bestellung eine Erstattung erbitten. Darüber entscheiden Sie als Veranstalter:in, nach Ihren Bedingungen und dem Gesetz; wir benachrichtigen Sie. Bleibt ein Wunsch 7 Tage unbeantwortet, nehmen wir ihn als Support-Anfrage auf und sagen das dem Gast.
6.2 Wer sie trägt
Erstatten Sie eine Bestellung, bekommt der Gast den vollen Preis zurück, auch Gebühren, die Sie an ihn weitergegeben haben. Die Ticketgebühr dieser Bestellung tragen Sie, bei Pro die Zahlungsgebühr. Das gilt für jede Erstattung: für einzelne Bestellungen, für stornierte Bestellungen und bei der Absage eines Events (Punkt 6.3).
Für Bestellungen, die vor dem Stichtag (Punkt 4.8) verkauft wurden, buchen wir nur Ihren Anteil am Ticketpreis zurück und tragen unsere Gebühr selbst. Eine Servicegebühr aus einer gesonderten Gebührenvereinbarung (Punkt 4.3) bleibt bei solchen Bestellungen bei uns; darauf weisen Checkout und Bestellbestätigung hin.
Vor jeder Erstattung buchen wir den Betrag, den sie Sie kostet, von Ihrem Stripe-Guthaben zurück; erst dann geht das Geld an den Gast. Reicht das Guthaben nicht, buchen wir das vorhandene Guthaben zurück, und die Erstattung wartet, bis der Fehlbetrag ausgeglichen ist: durch Ihre Echtzeit-Überweisung an die angezeigte IBAN mit dem angezeigten Verwendungszweck, durch eine Zahlung mit eps oder durch neue Einnahmen. Dem Gast ist die Erstattung zugesagt; wir erinnern Sie per E-Mail. Lösen Sie eine Erstattung direkt bei Stripe aus, buchen wir ebenso zurück, soweit Ihr Guthaben reicht, und den Rest gleichen Sie aus.
6.3 Absage eines Events
Sagen Sie ein Event ab, veranlassen wir für Sie die Erstattung des bezahlten Betrags an alle Gäste, nach Punkt 6.2. Die Auszahlung für das Event ruht, bis die Erstattungen erledigt sind. Jede Erstattung geht erst an den Gast, wenn ihr Betrag gedeckt ist; reicht Ihr Stripe-Guthaben nicht, gleichen Sie den Fehlbetrag nach Punkt 6.2 Absatz 3 aus.
Für Bestellungen, die vor dem Stichtag verkauft wurden, behalten wir bei der Absage unsere Gebühren nicht. Dafür können wir ein Stornoentgelt berechnen, höchstens in Höhe dieser Gebühren. Es ist ein Entgelt für diese Leistung, kein Schadenersatz und keine Vertragsstrafe. Wir teilen Ihnen den Betrag vorher mit; ist er im Einzelfall unverhältnismäßig hoch, mäßigen wir ihn, und wir können ihn erlassen. Sie bezahlen ihn über Stripe, mit Karte, Apple Pay oder Google Pay, oder per SEPA-Lastschrift, wenn Sie uns ein Mandat erteilt haben.
6.4 Änderungen am Event
Verlegt eine Veranstalterin oder ein Veranstalter ein Event auf einen anderen Termin oder an einen anderen Ort oder ändert es sonst wesentlich, informieren wir die Gäste per E-Mail und weisen sie darauf hin, dass sie in ihrer Bestellung eine Erstattung erbitten können (Punkt 6.1). Ist einem Gast die Änderung nicht zumutbar, hat er nach dem Gesetz Anspruch auf Erstattung. Die Veranstalterin oder der Veranstalter entscheidet nach Punkt 6.1 und erstattet, wenn der Anspruch besteht; die Kosten trägt sie oder er nach Punkt 6.2. Eine Frist, nach der der Anspruch erlischt, setzen wir nicht. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG berührt Ansprüche wegen einer solchen Änderung nicht.
7. Pro
7.1 Laufzeit
Pro buchen Sie für einen Raum monatlich oder jährlich und bezahlen im Voraus über Stripe. Das Abo verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum. Sie können es jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums in den Einstellungen des Raums kündigen; bis dahin bleibt Pro aktiv. Bereits bezahlte Zeiträume erstatten wir nicht anteilig, außer das Gesetz verlangt es (Punkt 8.3).
7.2 Speicher, KI
Free hat 1 GB Speicher als feste Grenze. Pro enthält 100 GB Originaldateien. Für Speicher darüber hinaus ist eine ausdrückliche Zustimmung zu den Mehrspeicherbedingungen erforderlich; mit dieser Zustimmung und einem aktiven Abo oder einer laufenden Testphase speichert Pro über das Kontingent hinaus. Ohne diese Voraussetzungen stoppen Uploads am enthaltenen Speicher. Darüber kosten Originaldateien 0,10 € je GB und Monat, anteilig nach GB-Stunden. Erfasst wird mindestens stündlich und bei Änderungen; mit dem Löschen endet die Berechnung sofort. Vorschauen und Video-Konvertierungen zählen nicht. Mehrspeicher wird monatlich abgerechnet, auch beim Jahresabo und in der Testphase. Die Zustimmung wird beim Start von Pro oder gesondert erfasst. Berechnet wird nur nach der Zustimmung und während eines aktiven Abos oder einer laufenden Testphase. Die Zeit davor bleibt kostenlos. Sie können die Zustimmung unter Abo und Nutzung widerrufen. Damit endet die Abrechnung für die Zukunft; gespeicherte Dateien bleiben erhalten. Neue Uploads über den enthaltenen Speicher hinaus sind erst nach erneuter Zustimmung möglich. Die Nutzung bis zum Widerruf wird wie üblich abgerechnet. Der abschließende Centbetrag wird abgerundet. Ausdrückliche Speichergrenzen von Freigabe-Links und die Obergrenze für Freigaben des Raums gelten weiterhin. Downloads sind unter Fair Use unbegrenzt: normaler Abruf und Teilen eigener Inhalte; der Betrieb eines öffentlichen Massendownload-Dienstes ist nicht umfasst.
Übersetzungen mit KI: Free 25, Pro 500 Texte im Monat. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt.
7.3 Antwortzeiten
Auf Anfragen an hi@trara.app oder über Kontaktformular geben wir bei Pro und Enterprise spätestens am 1. Werktag nach Eingang eine erste Antwort, bei Free spätestens am 2. Werktage sind Montag bis Freitag ohne österreichische Feiertage, nach Wiener Zeit. Ein Problem mit Zahlung oder Einlass am Tag Ihres Events beantworten wir in jedem Paket innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende.
8. Rücktrittsrecht
8.1 Tickets
Für Tickets zu Events, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums stattfinden, besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
Ob Sie ein Ticket zurückgeben können, entscheidet die Veranstalterin oder der Veranstalter. Fragen Sie danach in Ihrer Bestellung (Punkt 6.1). Wird ein Event abgesagt, erstattet die Veranstalterin oder der Veranstalter den bezahlten Betrag; wir veranlassen das über den Dienst automatisch.
8.2 Gutscheine
Einen Gutschein, den Sie als Verbraucher:in kaufen, können Sie binnen 14 Tagen ab dem Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 11 FAGG); Sie erhalten dann den ganzen bezahlten Betrag zurück. Vertragspartner:in ist die Veranstalterin oder der Veranstalter, die oder der den Gutschein verkauft. Den Widerruf erklären Sie über den Link in der Kaufbestätigung oder mit einer eindeutigen Erklärung an hi@trara.app, die wir weiterleiten. Haben Sie den Gutschein schon teilweise eingelöst, können Sie für den noch nicht eingelösten Wert widerrufen; schreiben Sie dafür an hi@trara.app. Ein ganz eingelöster Gutschein hat keinen Wert mehr, den wir erstatten könnten.
8.3 Pro
Buchen Sie Pro als Verbraucher:in direkt bei uns, können Sie binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG): online mit der Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ unter Abo und Nutzung oder mit einer eindeutigen Erklärung an hi@trara.app, etwa mit dem Formular unten. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Ablauf der 14 Tage abzusenden. Haben Sie verlangt, dass Pro schon während der Frist beginnt, erstatten wir den bezahlten Betrag abzüglich des Anteils für die Zeit bis zum Rücktritt; sonst den ganzen Betrag, jeweils binnen 14 Tagen über das Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben. Wer Pro für ein Unternehmen bucht, auch für einen Verein, der dauerhaft wirtschaftlich tätig ist, hat kein Rücktrittsrecht.
8.4 Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular (Anhang I Teil B FAGG). (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Den Widerruf eines Gutscheins erklären Sie über den Link in der Kaufbestätigung oder an hi@trara.app; wir leiten ihn an die Veranstalterin oder den Veranstalter weiter.
- An: GatherMatter e.U., Meierhof 222, 8112 Gratwein-Straßengel, Österreich, hi@trara.app
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
9. Tickets für Gäste
9.1 Ihr Vertragspartner
Wer ein Ticket kauft, schließt den Vertrag über den Besuch des Events mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter, deren Name und Kontaktadresse auf der Eventseite und im Checkout stehen. Wir stellen den Verkauf technisch bereit und sind nicht Vertragspartei. Für das Event selbst, seinen Ablauf und Erstattungen ist die Veranstalterin oder der Veranstalter verantwortlich.
Fragen zum Event stellen Sie in Ihrer Bestellung; eine Antwort auf die Bestellbestätigung erreicht die Kontaktadresse der Veranstalterin oder des Veranstalters. Bei Problemen mit Zahlung, Ticket oder Konto helfen wir unter hi@trara.app.
9.2 Tickets weitergeben
Sie können ein Ticket bis zum Ende des Events kostenlos über den Dienst an eine andere Person weitergeben: Sie teilen einen Link, und wer ihn annimmt, erhält das Ticket mit neuem QR-Code; Ihr bisheriger QR-Code und Ihr Wallet-Pass werden ungültig. Einen Link, den noch niemand angenommen hat, können Sie zurückziehen. Wie oft ein Ticket weitergegeben werden kann, legt die Veranstalterin oder der Veranstalter fest; ohne andere Angabe einmal.
Wird die ursprüngliche Bestellung ganz erstattet oder storniert, wird auch das weitergegebene Ticket ungültig, und das Geld geht an die Person, die bezahlt hat.
Sie dürfen ein Ticket auch privat weitergeben. Garantiert gültig sind nur Tickets, die über den Dienst übertragen wurden: Bei einer anderen Weitergabe steht niemand dafür ein, dass ein schon ersetzter QR-Code noch zum Einlass berechtigt.
Untersagt sind der gewerbliche Weiterverkauf und der automatisierte Kauf von Tickets, etwa durch Bots. Gewerblich handelt, wer Tickets in der Absicht kauft, sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder sie laufend anbietet; ein gelegentlicher privater Verkauf, etwa weil Sie verhindert sind, ist nicht gewerblich. Bei einem nachgewiesenen Verstoß kann die Veranstalterin oder der Veranstalter das Ticket sperren; den Kaufpreis erstattet sie oder er dann.
Ob ein Ticket personalisiert ist und ob am Einlass Namen geprüft werden, sagt die Veranstalterin oder der Veranstalter vor dem Kauf (Punkt 10.2).
9.3 Weiterverkauf
Ein Ticket, das Sie mit Ihrem Konto online bezahlt haben, können Sie über den Dienst zum Weiterverkauf anbieten, solange das Event nicht abgesagt ist. Tickets, die Sie mit einem Gutschein bezahlt haben, können Sie nicht weiterverkaufen. Ein öffentliches Angebot auf der Eventseite und an die Warteliste gibt es nur, wenn die Ticketart ausverkauft ist; einen privaten Link können Sie jederzeit teilen. Solange das Angebot steht, gilt der QR-Code Ihres Tickets nicht; ziehen Sie das Angebot zurück, gilt er wieder.
Verkauft wird zum aktuellen Preis der Ticketart, bei einer ausverkauften Ticketart zum höchsten Preis ihrer Preisphasen. Gibt es mehrere öffentliche Angebote derselben Ticketart, verkaufen wir das älteste zuerst. Die Käuferin oder der Käufer schließt den Vertrag mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter, nicht mit Ihnen und nicht mit uns; wir vermitteln. Mit dem Verkauf wird Ihr Ticket ungültig, und die neue Person erhält ein neues mit eigenem QR-Code.
Sie erhalten 90 % des Weiterverkaufspreises, höchstens den Betrag, den Sie für dieses Ticket bezahlt haben. Wir erstatten ihn auf das Zahlungsmittel, mit dem Sie das Ticket bezahlt haben. Bevor Sie das Angebot erstellen, zeigen wir Ihnen in Euro, was Sie höchstens zurückbekommen. Solange niemand gekauft hat, können Sie das Angebot jederzeit kostenlos zurückziehen.
9.4 Kein Rücktritt
Für Tickets zu Events, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums stattfinden, besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG), auch nicht bei einem Kauf über den Weiterverkauf (Punkt 8.1).
10. Ihre Pflichten
10.1 Für alle
- Machen Sie richtige Angaben in Ihrem Konto, Ihrem Raum und Ihren Inhalten.
- Halten Sie die Gesetze ein und achten Sie die Rechte anderer.
- Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten und die Links für Ihre Crew sicher auf.
- Veröffentlichen Sie keine falschen, irreführenden oder betrügerischen Angaben zu Events.
- Verkaufen Sie keine Tickets für Events, die es nicht gibt oder die Sie nicht veranstalten dürfen.
- Laden Sie nichts hoch, was Rechte anderer verletzt, und lesen Sie Daten nicht automatisiert aus.
- Missbrauchen Sie den Dienst nicht für Geldwäsche, Betrug oder andere Straftaten, und belästigen oder bedrohen Sie niemanden.
- Umgehen Sie keine Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsgrenzen oder Kontingente.
10.2 Veranstalter:innen
- Sie holen alle Genehmigungen ein, die Ihr Event braucht, und halten das Veranstaltungsrecht Ihres Bundeslands ein.
- Sie klären die Musikrechte, etwa mit der AKM.
- Sie geben Datum, Uhrzeit, Ort, Preise und Kapazität richtig an und führen das Event wie angekündigt durch.
- Sie nennen vor der ersten Veröffentlichung eine bestätigte Kontaktadresse; sie steht auf der Eventseite und im Checkout.
- Sie bezeichnen ein Ticket nur dann als personalisiert, wenn Sie Namen am Einlass tatsächlich prüfen, und nennen vor dem Kauf, ob und bis wann der Name kostenlos geändert werden kann.
- Sie verlangen von Gästen keinen Aufschlag für eine Zahlungsart (§ 56 Abs. 3 ZaDiG 2018).
- Sie erfüllen Ihre steuerlichen Pflichten aus dem Ticketverkauf, auch die Umsatzsteuer und, soweit nötig, die Registrierkassenpflicht.
- Sie entscheiden über Erstattungswünsche Ihrer Gäste nach Punkt 6 und halten das Verbraucherrecht ein.
- Sie verarbeiten die Daten Ihrer Gäste, Mitglieder und Crew nach der DSGVO; für diese Daten sind Sie Verantwortliche:r, wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag (Punkt 14).
11. Meldungen
11.1 Was verboten ist
Nicht erlaubt sind Inhalte, die nach österreichischem Recht oder Unionsrecht rechtswidrig sind, insbesondere Hass und Hetze, Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Drohungen, Verletzungen von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie betrügerische Angebote, und Inhalte, die gegen Punkt 10 verstoßen.
11.2 Melden
Inhalte, die Sie für rechtswidrig halten, melden Sie über das Formular unter Meldeformular; auf jeder Eventseite, jedem Profil und jedem Album führt der Link „Melden“ dorthin (Art. 16 DSA). Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung und spätestens nach 7 Werktagen unsere Entscheidung, bei Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und bei Drohungen gegen Leib und Leben binnen 24 Stunden.
Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person geben wir nicht an den gemeldeten Raum weiter, außer ein Gericht oder eine Behörde verlangt es.
11.3 Wie wir entscheiden
Über jede Meldung entscheidet ein Mensch aus unserem Team; automatisierte Mittel setzen wir weder zum Erkennen noch zum Entscheiden ein. Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese Bedingungen, sperren wir ihn: ein Event, ein Profil, ein Album oder einen Freigabe-Link. Gesperrte Inhalte sind nirgends mehr öffentlich zu sehen, bis wir die Sperre aufheben. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können wir auch einen Raum oder ein Konto sperren (Punkt 16).
Die meldende Person und der betroffene Raum erhalten unsere Entscheidung mit Begründung per E-Mail: was wir gesperrt haben, warum, auf welcher Grundlage und welche Rechtsbehelfe es gibt (Art. 17 DSA).
11.4 Widerspruch
Antworten Sie auf die E-Mail mit unserer Entscheidung und schreiben Sie, warum. Eine Person aus unserem Team prüft die Entscheidung dann noch einmal und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Ein internes Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA und eine außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA bieten wir als Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/361/EG nicht an (Art. 19 DSA).
Unabhängig davon können Sie sich beim Koordinator für digitale Dienste beschweren, in Österreich bei der KommAustria, in einem anderen EU-Staat bei der dort zuständigen Behörde, wenn Sie meinen, dass wir gegen die Verordnung (EU) 2022/2065 verstoßen haben (Art. 53 DSA). Ihre Ansprüche können Sie vor den zuständigen Gerichten geltend machen.
12. Inhalte und Rechte
12.1 Ihre Inhalte
Ihre Inhalte (etwa Eventtexte, Bilder, Dateien, Alben) bleiben Ihre. Sie räumen uns das nicht ausschließliche, unentgeltliche, weltweite Recht ein, sie zu speichern, zu bearbeiten (etwa zu verkleinern oder zu übersetzen) und so anzuzeigen und öffentlich zugänglich zu machen, wie Sie es im Dienst einstellen (etwa auf Eventseiten, in eingebetteten Ticketshops, über Freigabe-Links und in Wallet-Pässen), und dafür unsere Auftragsverarbeiter einzusetzen, solange der Inhalt im Dienst ist. Für nichts anderes nutzen wir sie.
Sie sichern zu, dass Sie die nötigen Rechte an Ihren Inhalten haben, auch an Musik, Bildern und den abgebildeten Personen.
12.3 Unsere Rechte
Software, Gestaltung und die Namen und Logos Gathermatter und Trara gehören der GatherMatter e.U. Sie dürfen den Dienst im Rahmen dieser Bedingungen nutzen; darüber hinaus erhalten Sie keine Rechte daran.
12.4 Rechtsverletzungen
Verletzt ein Inhalt Ihre Rechte, melden Sie ihn über Meldeformular (Punkt 11). Wir prüfen die Meldung nach Punkt 11 und sperren rechtswidrige Inhalte zügig (Art. 6 DSA).
13. KI-Funktionen
Wir setzen KI für drei Dinge ein: Übersetzungen der Texte Ihrer Events und Tickets (Free 25, Pro 500 Übersetzungen im Monat), das Lesen von Datumsangaben, die Sie frei eintippen, und Antwortentwürfe für unser Support-Team, die immer ein Mensch prüft und abschickt. KI trifft bei uns keine Entscheidungen über Sie.
Eine Übersetzung entsteht automatisch aus Ihrem Text, wenn Sie ihn speichern. Maßgeblich ist Ihr Originaltext; die Übersetzung kann Fehler enthalten. Für Ihre Originaltexte sind Sie verantwortlich. Für die Übersetzung gehen die Texte über OpenRouter an Anbieter von KI-Modellen (Datenschutzerklärung).
14. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten als Verantwortliche verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.
Die Daten Ihrer Gäste, Mitglieder, Crew und Kontakte verarbeiten wir als Auftragsverarbeiterin für den Raum. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag unter AVV, der mit diesen Bedingungen vereinbart ist.
15. Haftung
15.1 Verfügbarkeit
Wir halten den Dienst so verfügbar, wie es uns zumutbar ist, können aber keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb zusagen. Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher an. Den Stand des Dienstes zeigt status.gathermatter.org.
15.2 Grenzen
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die Beschränkungen dieses Punktes nicht.
Gegenüber Unternehmern haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und höchstens bis zu den Entgelten, die der Raum in den zwölf Monaten vor dem Schaden an uns bezahlt hat, mindestens aber bis zu 1.000 Euro. Ansprüche auf Auszahlung von Ticketerlösen bleiben unberührt.
Für Events und ihre Durchführung haftet die Veranstalterin oder der Veranstalter, nicht wir.
15.3 Zwingende Haftung
Nichts in diesen Bedingungen beschränkt eine Haftung, die nach zwingendem Recht nicht beschränkt werden darf, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Ende des Vertrags
16.1 Kündigung durch Sie
Sie können Ihr Konto jederzeit unter Ich › Konto löschen und einen Raum als Inhaber:in in seinen Einstellungen. Ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement endet dann zum Ende des bezahlten Zeitraums; offene Auszahlungen und Pflichten aus verkauften Tickets bleiben bestehen.
16.2 Kündigung durch uns
Wir können den Vertrag aus sachlichem Grund mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, gegenüber einem Raum mit einem kostenpflichtigen Abonnement zum Ende des bezahlten Zeitraums. Den Grund nennen wir in der Kündigung, gegenüber Unternehmern mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden (Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150).
Bei schweren Verstößen gegen diese Bedingungen, bei wiederholten Verstößen trotz Hinweis, bei Betrug oder begründetem Betrugsverdacht und bei Entgelten, die nach einer Mahnung unbezahlt bleiben, können wir ein Konto, einen Raum oder einzelne Funktionen sofort sperren oder den Vertrag fristlos beenden. Die Gründe teilen wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) spätestens mit der Sperre oder Beendigung mit, gegenüber Unternehmern nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150. Bereits verkaufte Tickets, Erstattungen und Auszahlungen wickeln wir ab, soweit der Grund der Sperre nicht entgegensteht.
16.3 Was bleibt
Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir sieben Jahre auf (§ 132 BAO), ohne Ihren Namen, soweit das Gesetz es erlaubt. Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.
17. Änderungen der AGB
Wir ändern diese Bedingungen nur aus sachlichem Grund, etwa wegen neuer Gesetze, neuer Funktionen oder geänderter Kosten. Ausgenommen ist die sofortige Gebührenumstellung für Unternehmer nach Punkt 4.8. Unternehmern kündigen wir jede andere Änderung mindestens 15 Tage vorher per E-Mail und im Raum an (Art. 3 der Verordnung (EU) 2019/1150); wer nicht einverstanden ist, kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Arbeiten Sie danach weiter mit dem Dienst, gilt die neue Fassung.
Verbraucherinnen und Verbrauchern schicken wir eine wesentliche Änderung mindestens zwei Monate vorher per E-Mail, mit einer Gegenüberstellung der geänderten Punkte. Sie gilt nur, wenn Sie ihr zustimmen; ohne Zustimmung gilt für Sie die bisherige Fassung, und beide Seiten können den Vertrag kündigen.
18. Recht und Gericht
Es gilt österreichisches Recht ohne seine Verweisungsnormen und ohne das UN-Kaufrecht. Verbraucherinnen und Verbraucher behalten den Schutz zwingender Bestimmungen des Staats, in dem sie leben.
Für Streit mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Graz zuständig. Verbraucherinnen und Verbraucher können wir nur vor dem Gericht klagen, das nach zwingendem Recht zuständig ist, insbesondere an ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort (§ 14 KSchG, Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
Zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil. Schreiben Sie uns, wir suchen gemeinsam eine Lösung.
Anhang: Partnerprogramm
Dieser Anhang ergänzt diese Bedingungen für alle, die am Partnerprogramm teilnehmen. Für das Partnerprogramm geht er den übrigen Bestimmungen vor, im Übrigen gelten diese unverändert. Die deutsche Fassung ist maßgeblich, die englische eine unverbindliche Übersetzung. Fassung dieses Anhangs: 2026-11-02.
1. Teilnahme
Partner ist ein Raum (Punkt 1 dieser Bedingungen), der am Partnerprogramm teilnimmt. Teilnehmen kann jeder aktive Raum mit Sitz in Österreich. Angemeldet wird er von einer Person, die die Finanzen dieses Raums verwalten darf.
Die Teilnahme kommt zustande, indem diese Person die Bedingungen in den Einstellungen des Raums ausdrücklich bestätigt und die Anmeldung auslöst. Wir speichern dabei die Fassung dieses Anhangs und den Zeitpunkt der Zustimmung.
Die Teilnahme begründet kein Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis und keine Handelsvertretung nach dem HVertrG: Der Partner ist nicht ständig mit Vermittlungen betraut, hat kein Gebiet, keine Ausschließlichkeit und keine Abschlussvollmacht, schuldet keine Mindestleistung und muss niemanden empfehlen. Er darf für die GatherMatter e.U. weder Erklärungen abgeben noch Verträge abschließen. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG entsteht nicht.
Der Partner kann die Teilnahme jederzeit ohne Frist beenden, per E-Mail an hi@trara.app. Danach entsteht aus seinen Zuordnungen kein neues Guthaben; gutgeschriebenes Guthaben bleibt nach Punkt 3 bestehen.
2. Zuordnung
Mit der Anmeldung erhält der Partner einen Empfehlungscode und einen Empfehlungslink. Ein Raum gilt als empfohlen, wenn er über diesen Link angelegt wird oder bei der Anlage den Code angibt.
Wer den Empfehlungslink öffnet, erhält ein Cookie, das nur diesen Code enthält und nach 30 Tagen abläuft. Wird in dieser Zeit kein Raum angelegt, entsteht keine Zuordnung.
Eine Zuordnung wirkt nicht rückwirkend. Bestehende Räume und Räume, die ohne Code angelegt wurden, können nicht nachgemeldet werden. Wir können eine Zuordnung nur innerhalb von 30 Tagen nach Anlage des Raums nachtragen, und nur wenn die Empfehlung nachweislich davor erfolgt ist.
Jeder Raum wird höchstens einem Partner zugeordnet. Mit der ersten Zahlung des empfohlenen Raums (einer bezahlten Bestellung oder einer bezahlten Pro-Rechnung) wird die Zuordnung endgültig.
3. Guthaben
Für jeden zugeordneten Raum schreiben wir dem Partner 35 % dessen gut, was wir an den Zahlungen dieses Raums behalten. Bemessungsgrundlage ist je Zahlung der Betrag, den wir erhalten, ohne Umsatzsteuer, soweit solche anfällt: bei Ticketbestellungen unsere Gebühr, bei Pro-Rechnungen der bezahlte Betrag. Gebühren für Gutscheine, frühe Auszahlungen und Stornoentgelte zählen nicht. Davon ziehen wir die Gebühr ab, die Stripe uns für diese Zahlung berechnet, und den Kostenanteil von 20 % darauf, bei Ticketbestellungen dazu die Auszahlungskosten von 0,25 % des ausgezahlten Betrags mit diesem Kostenanteil. Was ein Raum mit Pro für die Kosten von Stripe zahlt (Punkt 4.2 dieser Bedingungen), zählt nicht zur Bemessungsgrundlage. Für Zahlungen vor dem Wirksamwerden dieser Fassung nach Punkt 9 ziehen wir nur die Gebühr von Stripe ab. Eine jährliche Pro-Rechnung zählt vollständig im Monat ihrer Zahlung.
Die Bemessung läuft 6 Monate ab dem Tag, an dem der empfohlene Raum dem Partner zugeordnet wird. Danach entsteht aus diesem Raum kein Guthaben mehr.
Wir rechnen monatlich ab. Hat der Partner ein laufendes Pro-Abonnement, buchen wir das Guthaben auf sein Kundenguthaben bei Stripe; es zahlt seine nächsten Abonnementrechnungen, bis es aufgebraucht ist. Ohne Pro-Abonnement verrechnen wir das Guthaben mit den Plattformgebühren, die der Partner im abgerechneten Monat an uns gezahlt hat, höchstens bis zu deren Höhe, und überweisen den verrechneten Betrag auf sein verbundenes Stripe-Konto. Den Rest tragen wir vor. Erreicht der Vortrag den Preis eines Pro-Monats, kann der Partner ihn für Pro einlösen; wir buchen ihn dann auf sein Kundenguthaben bei Stripe.
Das Guthaben ist das Entgelt für die Vermittlungsleistung des Partners, also für seine Empfehlung. Es mindert weder unsere Gebühren noch unsere Abonnementpreise: Unsere Rechnungen und Gebührenabrechnungen weisen den vollen Betrag aus, und verrechnetes Guthaben steht darauf als Zahlung. Das Guthaben gilt als bezahlt, sobald wir es dem Partner gutgeschrieben haben und er es nach diesem Punkt verwenden kann.
Das Guthaben versteht sich einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer.
Über jeden abgerechneten Monat erhält der Partner einen Beleg. Österreichischen Partnern, die Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen, stellen wir eine Gutschrift im Sinne des § 11 Abs. 7 und 8 UStG aus. Der Partner stimmt diesem Gutschriftsverfahren mit der Teilnahme zu. Er kann einer Gutschrift binnen 14 Tagen widersprechen; im Umfang des Widerspruchs verliert sie die Wirkung einer Rechnung. Kleinunternehmern und Privatpersonen senden wir eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer, die keine Rechnung ist.
Der Partner teilt uns mit, ob er als Unternehmen teilnimmt und ob er Kleinunternehmer ist, dazu seine UID-Nummer, falls er eine hat, und hält diese Angaben aktuell. Solange sie fehlen, senden wir eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer. Für die Richtigkeit seiner Angaben ist der Partner verantwortlich.
Bei Kleinunternehmern zählt das Guthaben zu den Umsätzen nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, bei Privatpersonen kann es nach § 29 Z 3 EStG einkommensteuerpflichtig sein. Wie er das Guthaben versteuert, beurteilt der Partner selbst. Die GatherMatter e.U. ist Kleinunternehmerin und weist auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, solange das gilt.
Guthaben bleibt bestehen, solange der Raum des Partners aktiv ist, also in den letzten 12 Monaten eine Pro-Zahlung geleistet oder ein bezahltes Ticket verkauft hat. War er 12 Monate lang nicht aktiv, verfällt Guthaben, das älter als 12 Monate ist. Guthaben ist nicht übertragbar.
Guthaben auf dem Kundenguthaben bei Stripe verfällt nicht, wird aber nie ausgezahlt oder erstattet, auch nicht, wenn das Abonnement endet. Mit der Löschung des Raums erlischt es.
4. Keine Barauszahlung
Partner erhalten derzeit ausschließlich Trara-Guthaben. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
5. Bonus für Pro
Zahlt ein zugeordneter Raum, solange aus ihm nach Punkt 3 Guthaben entstehen kann, seine erste Pro-Rechnung, erhält der Partner 69 € zusätzliches Guthaben, bei einer jährlichen Rechnung 138 €.
Der Bonus wird am Ende des zweiten bezahlten Pro-Monats gutgeschrieben, also 2 Monate nach der ersten Zahlung; bei monatlicher Zahlung muss auch der zweite Monat bezahlt sein. Für erste Pro-Rechnungen vor dem Wirksamwerden dieser Fassung nach Punkt 9 wird er 30 Tage nach der Zahlung gutgeschrieben. Er setzt voraus, dass der Raum dann noch ein laufendes Pro-Abonnement ohne vorgemerkte Kündigung oder Herabstufung hat und die Rechnung nicht erstattet wurde; sonst entfällt er. Er wird je empfohlenem Raum nur einmal gewährt und folgt im Übrigen Punkt 3.
6. Angebot für Neue
Ein zugeordneter Raum kann bis 3 Monate nach seiner Anlage eine Testphase des Pro-Pakets von 90 Tagen starten. Während der Testphase gelten die Leistungen und Gebühren des Pro-Pakets. Der Test setzt eine ausdrückliche Bestellung und ein Zahlungsmittel voraus.
Nach dem Test läuft Pro zum bei der Bestellung angenommenen Preis weiter, sofern es nicht gekündigt wurde. Die Kündigung ist zum Ende des Tests oder Abrechnungszeitraums möglich; wir erinnern den Käufer vor dem Testende per E-Mail.
Das Angebot gilt je Raum einmal, setzt voraus, dass der Raum noch kein Abonnement abgeschlossen hat, ist mit anderen Sonderkonditionen nicht kombinierbar und ändert nichts an den Gebühren abgeschlossener Bestellungen.
7. Ausschlüsse
Weder Zuordnung noch Guthaben entstehen bei einer Empfehlung an den eigenen Raum, bei Räumen, die dieselbe Person angelegt hat wie den Raum des Partners, bei gleicher UID-Nummer oder gleichem verbundenem Stripe-Konto und bei Organisationen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits Kundin waren oder bereits einen Raum hatten.
Wir prüfen diese Ausschlüsse automatisch und lehnen betroffene Zuordnungen ab. Eine abgelehnte Zuordnung wird nicht nachträglich anerkannt.
8. Rückabwicklung
Guthaben entsteht nur aus Beträgen, die wir behalten. Behalten wir bei einer stornierten, erstatteten oder rückbelasteten Bestellung unsere Gebühr, bleibt die Bemessungsgrundlage gleich. Wird eine Pro-Rechnung des empfohlenen Raums ganz oder teilweise erstattet, mindert sich die Bemessungsgrundlage im Monat der Erstattung um den erstatteten Anteil, und ein Bonus aus dieser Rechnung entfällt.
Fällt die Grundlage für gutgeschriebenes Guthaben weg, ziehen wir den Betrag von Guthaben ab, das der Partner noch nicht verwendet hat. Verwendetes Guthaben fordern wir nicht zurück.
Ändert sich dadurch das Entgelt eines abgerechneten Monats, erhält der Partner im Folgemonat einen berichtigten Beleg: zu einer Gutschrift eine berichtigte Gutschrift mit Bezug auf die ursprüngliche, zu einer Abrechnung eine berichtigte Abrechnung.
9. Änderung, Ende
Wir können dieses Programm und die Sätze dieses Anhangs mit einer Frist von 30 Tagen ändern oder beenden. Wir kündigen das per E-Mail an die hinterlegte Adresse und in der Anwendung an. Die Frist nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2019/1150 bleibt unberührt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ändern wir die Sätze dieses Anhangs nur nach Punkt 17 dieser Bedingungen.
Bei einer Änderung gelten die neuen Sätze für Zahlungen empfohlener Räume ab dem Wirksamwerden. Endet das Programm, entstehen ab dem Wirksamwerden keine neuen Zuordnungen und kein neues Guthaben. In beiden Fällen bleibt gutgeschriebenes Guthaben bestehen und wird nach Punkt 3 verwendet.
Bei Missbrauch können wir die Teilnahme fristlos beenden, offenes Guthaben einbehalten und betroffene Zuordnungen rückabwickeln. Die Gründe teilen wir auf einem dauerhaften Datenträger mit. Als Missbrauch gelten insbesondere Empfehlungen an sich selbst, unrichtige Angaben, unerbetene Werbung, irreführende Aussagen über Gathermatter oder Trara, die Nutzung unserer Marken über die Empfehlung hinaus und Anzeigen auf unsere Marken.
10. Was Partner sehen
Im Partnerbereich sieht der Partner zu jedem zugeordneten Raum dessen Namen und, jeweils mit Datum, ob er Tickets verkauft hat, wann seine Pro-Testphase endet und ob er Pro gebucht hat. Umsätze, Bestellungen, Kunden- und Kontaktdaten sieht er nicht, und Guthaben zeigen wir nicht je Raum, ausgenommen den Umstiegsbonus. Zu diesen Schritten erhalten die Inhaber:innen des Partnerraums je einmal einen Hinweis in der Anwendung und eine E-Mail. Der Partner nutzt diese Angaben nur, um sein Guthaben nachzuvollziehen, veröffentlicht sie nicht und wirbt damit nicht beim empfohlenen Raum. Der empfohlene Raum erfährt das bei der Anlage (Datenschutzerklärung, Abschnitt Empfehlungen).
Ab 3 zugeordneten Räumen, die eine Zahlung geleistet haben, zeigt das öffentliche Profil des Partners ein Partner-Abzeichen. Der Partner kann es in den Einstellungen ausschalten.
19. Teilunwirksamkeit
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt das Gesetz.
20. Kontakt
GatherMatter e.U., Meierhof 222, 8112 Gratwein-Straßengel, Österreich.
E-Mail: hi@trara.app